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Kinder- und Jugendförderung

Die Kinder- und Jugendförderung ist neben dem Schutz und der Partizipation eine der drei Säulen der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik. Art. 41 Abs. 1 Bst. g der Schweizerischen Bundesverfassung versteht unter Kinder- und Jugendförderung die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen ausserhalb von Schule und Familie. Kinder und Jugendliche werden dabei als Personen betrachtet, die es in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration zu unterstützen gilt.

Dabei geht es in der Kinder- und Jugendförderung nicht nur um eine finanzielle Förderung, sondern um die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, innerhalb derer junge Menschen gut leben und sich entfalten können. Als Zielgruppen der Kinder- und Jugendförderung bestimmt das Kinder- und Jugendförderungsgesetz junge Menschen vom Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Kinder- und Jugendförderung ist als öffentlicher Aufgaben- und Funktionsbereich definiert, die Hauptverantwortung liegt beim Kanton und den Gemeinden.

Die okaj zürich setzt sich für gelingende Aufwachsbedingungen von allen Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich ein. In der UN-Kinderrechtskonvention, die die Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert hat, ist festgehalten, dass jedes Kind der Welt ein Recht darauf hat, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden.

Die okaj zürich ist der kantonale Dachverband der Offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich. Sie bezweckt die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich und kümmert sich um die Kinder- und Jugendförderung. Sie ist als parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein organisiert. Ihre Basis bilden rund 600 Mitgliedsorganisationen aus der Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich.

Auftrag

Im Rahmen ihres Auftrags erbringt die okaj zürich für Ihre Mitglieder Leistungen in folgenden Bereichen:

Finanziert werden diese Leistungen durch den Kanton Zürich (Beitragsberechtigung vom Regierungsrat des Kantons Zürich per 7. September 2022 erneut für vier Jahre – 2023-2026 – ausgesprochen, RBB 1175/2022), durch Projekt-Finanzierungen und Mitgliederbeiträge an den Verein okaj zürich.

Vision

Im Sinne der Verfassung des Kantons Zürich und der UN-Kinderrechtskonvention teilt die okaj zürich eine gemeinsame Vision:

Kinder und Jugendliche im Kanton Zürich

  • fühlen sich wohl und sind gesund;
  • beteiligen sich partnerschaftlich an der Gestaltung der Gesellschaft;
  • sind als eigenverantwortlich handelnde Persönlichkeiten in die Gesellschaft integriert.

Die Kinder- und Jugendarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche auf diesem Weg, indem sie Ressourcen vor Defizite stellt und mit animatorischen und partizipativen Methoden Selbstverantwortung und Eigenständigkeit fördert, Identifikation mit der Gesellschaft schafft, Integration, Prävention und Gesundheitsförderung betreibt sowie geeignete Rahmenbedingungen fördert.

Der Ursprung

Die okaj zürich wurde 1925 unter dem Namen VFF – Vereinigung Ferien und Freizeit für Jugendliche – gegründet. Ziel des VFF war es, für die Jugendlichen mehr Ferien und Freizeit durchzusetzen und diese auch sinnvoll zu gestalten. Bezahlte Ferien waren damals ein seltener Luxus und an Freizeit war bei einem 10-Stunden-Tag und Samstagsarbeit kaum zu denken. Jugendgruppen, die versuchten, die Erholungsmöglichkeiten für Jugendliche zu verbessern, sollten gefördert werden. Diese richteten einfache, aber gute, Ferienheime ein, führten Ferienlager und Wanderungen durch, um etwas Erholung vom Berufsalltag zu bieten. Mit der gesellschaftlichen Entwicklung hat sich die Organisation den veränderten Bedürfnissen der Jugendlichen angepasst.

Im Laufe der Zeit änderte sie den Namen zu Organisation und Kontaktstelle aller Jugendvereinigungen im Kanton Zürich OKAJ. Mittlerweile lautet der Name okaj zürich – Kantonale Kinder- und Jugendförderung.

Bericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Zürich: Ein Monitoring mit Handlungsempfehlungen, basierend auf dem Programm zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung nach Art. 26 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)

Die okaj zürich hat im Auftrag des Amts für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB) ein Programm nach Art. 26 des Kindes- und Jugendförderungsgesetzes (Art. 26 KJFG) umgesetzt. Art. 26 KJFG erlaubt es den Kantonen, durch Bundesfinanzhilfen ihre Kinder- und Jugendpolitik aufzubauen und weiterzuentwickeln. Initialzündung für das von der okaj zürich durchgeführte Programm lieferte ein Postulat, welches den Regierungsrat des Kantons Zürich aufforderte, die Situation der Kinder- und Jugendförderung sowie der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Zürich zu analysieren.

Das Programm erstreckte sich über die Jahre 2018 bis 2021 und umfasste vier Teilprojekte. Als erstes wurde – in Zusammenarbeit mit dem Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit an der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW – ein Leitfaden zur Erhebung kantonaler Kinder- und Jugendförderstrukturen erarbeitet. Parallel dazu wurden während der Erarbeitung des Instruments (im Sinne einer fortlaufenden Praxiserprobung) verschiedenste Bestandesaufnahmen und Bedarfserhebungen zu den Strukturen der Kinder- und Jugendförderung sowie -partizipation im Kanton Zürich durchgeführt.

Ein besonderer Fokus wurde bei den Bestandesaufnahmen und Bedarfserhebungen auf die Freiwilligenarbeit gelegt, eine von verschiedenen wesentlichen Anbietenden der Kinder- und Jugendförderung. Um ein umfassendes Bild der bestehenden Strukturen zu erhalten, wurden zudem Analysen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), in der Kinder- und Jugendverbandsarbeit (KJVA) sowie eine Befragung von Schlüsselpersonen diverser regionaler und/oder kantonaler Fachstellen und Fachorganisationen durchgeführt. Daneben wurden die Kinder- und Jugendförderungs- sowie die -partizipationsstrukturen auf Gemeindeebene erhoben. Des Weiteren führte die okaj zürich ein Teilprojekt zur Stärkung der Partizipation auf kommunaler Ebene durch.

In diesem Gesamtbericht werden die verschiedenen Teilprojekte vorgestellt und wichtige Begrifflichkeiten sowie gesetzliche Rahmenbedingungen erläutert. Ebenso werden die Hauptergebnisse der einzelnen Bestandesaufnahmen und Bedarfserhebungen inklusive der jeweils gewählten Methodik dargelegt.

Der Bericht schliesst mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen, welche auf den Erhebungen resultieren und zum Ziel haben, die Kinder- und Jugendförderung, die Kinder- und Jugendpartizipation und mittelfristig die gesamte Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Zürich zielgerichtet und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Diese Handlungsempfehlungen richten sich insbesondere an kommunale und kantonale Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung; sie dienen jedoch auch allgemein als Orientierungshilfe und strategische Entscheidungsgrundlage.

Nationale Grundlagen