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Neuste Informationen und Empfehlungen, gültig ab 17. Februar 2022

Welche Massnahmen gelten aktuell?

National: Der Bundesrat hebt per 17. Februar 2022 die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie auf – einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März 2022 bestehen.

Kantonal: Per 21. Februar 2022 ist im Kanton Zürich die Maskenpflicht an den Volksschulen aufgehoben.

Was empfiehlt die okaj zürich für die OKJA und KJF im Kanton Zürich?

Das nationale, branchenspezifische Rahmenschutzkonzept des DOJ ist per 17. Februar 2022 aufgehoben. Der Kanton Zürich empfiehlt weiterhin die bekannten Hygiene- und Verhaltensregeln.

Die okaj zürich empfiehlt das Verzichten auf Maskenpflicht sowie das Beibehalten der Hygieneregeln.

Empfehlung der okaj zürich:

Die okaj zürich empfiehlt den Fachpersonen, Einrichtungen und Angeboten der OKJA und KJF, auf eine Maskenpflicht zu verzichten und sich dem öffentlichen Leben damit anzugleichen. Ein Beibehalten der bekannten Hygieneregeln erachtet die okaj zürich weiterhin als sinnvoll.

Die okaj zürich freut sich sehr, dass die Fachpersonen mit diesen Lockerungen wieder frei in der Ausgestaltung ihrer Angebote sind und dass alle Kinder und Jugendlichen wieder uneingeschränkten Zugang zu den Angeboten der Kinder- und Jugendförderung haben.

(Stand: Donnerstag, 17. Februar 2022, 13:50 Uhr, ergänzt 10. März 2022, 15:00 Uhr)