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25. Juni 2021, ergänzt

Lockerungen ab 26. Juni 2021

Ab 26. Juni 2021 gelten weitere Lockerungen. In der neuen Verordnung zur besonderen Lage ist die Sonderstellung der OKJA nicht mehr ganz schlüssig. Der DOJ hat das Rahmenschutzkonzept aktualisiert, es gilt daneben die Covid-Verordnung (u.a. Art. 6 und 21). Die okaj zürich klärt weiterhin die kantonalen Anpassungen und kommuniziert ihre Informationen und Empfehlungen so bald wie möglich.

Wir empfehlen euch, bis zu diesem Zeitpunkt eure Angebote nach dem Status quo weiterzuführen.

Folgende Neuerungen gelten aber auch für die OKJA schon ab Samstag, 26. Juni 2021:

  • Für Angebote im Aussenraum fallen weg: Masken- und Abstandspflicht.
  • Homeoffice-Plicht wird ersetzt durch Homeoffice-Empfehlung.
  • Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien.
  • Aufsuchende und mobile OKJA im öffentlichen Raum, sofern draussen, ist uneingeschränkt möglich.
  • Konsumation: keine Einschränkung der Anzahl Personen am Tisch, draussen nur noch Abstand zwischen Personengruppen erforderlich.

(Stand: Freitag, 25. Juni 2021, 10:30 Uhr, ergänzt Freitag, 9. Juli 2021, 10:00)

Welche Massnahmen gelten aktuell?

Private Treffen im Familien- und Freundeskreis sind drinnen mit maximal 30 Personen, draussen mit maximal 50, erlaubt. Im öffentlichen Raum gelten keine Personenbeschränkungen mehr. Restaurants können auch innen wieder öffnen. Publikumsveranstaltungen sind mit Einschränkungen möglich bis maximal 100 Personen (drinnen) bzw. 300 Personen (im Freien); für Grossveranstaltungen laufen ab Juni verschiedene Pilotveranstaltungen. Anlässe ohne Publikum sind innen und aussen bis 50 Personen möglich. Amateursport und Laienkultur können mit maximal 50 Personen ausgeübt werden.

National: Ab Montag, 31. Mai 2021 gelten die am 26. Mai 2021 vom Bundesrat kommunizierten Massnahmen. (Weiterhin gilt: Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten, alle Betriebe benötigen ein Schutzkonzept.)

Kantonal: Im Kanton Zürich gelten ab 31. Mai 2021 auch die national geltenden Massnahmen, gemäss Regierungsratsinfo vom 27. Mai 2021. (Weiterhin gilt: Im Kanton Zürich erstellte und umgesetzte Schutzkonzepte werden weiterhin ausschliesslich kontrolliert.)

Was bedeuten die Massnahmen für die OKJA und KJF?

Die Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) werden mit durch Artikel 6g der COVID-Verordnung geregelt; darüber hinaus gelten für die Jahrgänge 2000 und älter die Lockerungen, welche für die breite Bevölkerung gültig sind. Sport und Kultur für Jahrgänge 2001 und jünger sind möglich, für Jahrgänge 2000 und älter gelten die Einschränkungen für die breite Bevölkerung. Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit ist im öffentlichen Raum ohne Einschränkung der Personenzahl möglich.

National: Das branchenspezifische Rahmenschutzkonzept der OKJA und KJF wurde am 27. Mai 2021 zuletzt aktualisiert. Im Ideenpool des DOJ/AFAJ findet ihr ergänzende Hinweise.

Achtung: Zwischen Art. 6g der Verordnung und dem Rahmenschutzkonzept besteht aktuell ein Widerspruch bzgl. Speisen, Getränken und Tanzveranstaltungen. Der DOJ/AFAJ klärt dies zurzeit mit dem BAG (Stand: 28. Mai, 11:30 Uhr).

Der DOJ/AFAJ klärt derzeit Detailfragen beim BAG bzgl. Contact Tracing in Institutionen der OKJA und zur Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche. Das Rahmenschutzkonzept und der Ideenpool werden angepasst, sobald diese Informationen vorliegen.

Kantonal: Eine Einstufung auf der Ebene des Kantons Zürich ist nicht mehr nötig. Die aktuelle kantonale Teststrategie für Betriebe, Institutionen und Schulen findet ihr online, ebenso die aktuelle Maskenpflichten im Kanton Zürich.

Was empfiehlt die okaj zürich?

Die okaj zürich freut sich, dass weitere Lockerungen – mit auch für die Jahrgänge 2000 und älter – gemacht worden sind und unterstützt die Akteur*innen darin, ihre Angebote im Rahmen der aktuellen Rahmenbedingungen auszuschöpfen. Sie unterstreicht erneut den nationalen Appell der breiten Allianz, welche #zukunftsperspektiven für die Jugend fordert.

Angebote-Palette erweitern: Wir laden alle Akteur*innen der OKJA und Kinder- und Jugendförderung ein, ihre Angebote für die Kinder und Jugendlichen unter den aktuellen Rahmenbedingungen und dem Rahmenschutzkonzept auszuschöpfen. Insbesondere im öffentlichen Raum sind nun die Einschränkungen bezüglich sich spontan ansammelnden Personengruppen aufgehoben.

Altersgrenze und Zukunftsperspektive: Die okaj zürich stellt sich weiterhin hinter den Appell, der Zukunftsperspektiven für die Schweizer Jugend fordert. Ebenso will sie sich weiterhin für eine Ausweitung der für Jahrgänge 2001 und jünger geltenden Bestimmungen bis 25 Jahre einsetzen.

(Stand: Freitag, 28. Mai 2021, 11:30 Uhr)