Unsere Mitglieder

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Gemeinde Bassersdorf

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Gemeinde Elsau

 

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 Gemeinde Thalwil

 

 

 

 

 

Kadetten

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Teilnahmebedingungen

Bitte beachten sie auch die Hinweise in den Detailbeschreibungen!

Anmeldung
Sowohl schriftliche Anmeldungen als auch Online-Anmeldungen sind verbindlich. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, von den Teilnahmebedingungen sowie von den Kursbedingungen gemäss Ausschreibung Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.

Die Teilnehmendenzahl einer Weiterbildungsveranstaltung ist meistens beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Abweichungen sind in den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Über Anmeldungen nach Anmeldeschluss entscheidet die Kursleitung.

Preisangaben
Die für eine Weiterbildungsveranstaltung anfallenden Kosten und die darin enthaltenen Leistungen sind in der Weiterbildungsbeschreibung enthalten.

Durchführung
Wird eine minimale Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht, behält sich die okaj zürich das Recht vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung unterrichtet.

Änderungen und Anpassungen
Programmänderungen sowie personelle Änderungen in einer Weiterbildungsveranstaltung (Dozierende, Kursverantwortliche etc.) bleiben vorbehalten.

Zahlungsmodalitäten

Die Weiterbildungskosten sind nach Erhalt der Bestätigung vor Kursbeginn zu bezahlen. Spezielle Zahlungsbedingungen der einzelnen Weiterbildungsangebote bleiben vorbehalten.

Annullationsbedingungen

Bei Abmeldung nach Ablauf der verbindlichen Anmeldefrist wird der volle Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Abmeldung kann der/m Kursteilnehmer/in die Teilnahmegebühr erlassen werden, wenn sie/er für die ausgewählten Weiterbildung eine/n Ersatzteilnehmer/in bringt, die/der die übrigen durch die okaj zürich festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllt.

Versicherung

Für Schäden, die die Teilnehmenden während des Kurses durch das unsorgfältige Bedienen oder mutwilliges Zerstören (Sachbeschädigung) von Geräten oder Material verursachen, übernimmt die okaj zürich keine Haftung. Die Teilnehmenden sichern sich für den Schadenfall durch den Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung ab. Schäden der Mitarbeitenden der okaj zürich sind durch die vereinsinterne Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Bei Unfall oder Verletzung einzelner Teilnehmenden während der Zeit des Kurses kommt die private Kranken- oder Unfallversicherung oder die Privathaftpflicht-Versicherung jedes einzelnen Teilnehmenden persönlich auf. Die okaj zürich übernimmt im Fall von Unfall, Krankheit und Personenschaden keine Haftung.

 

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