Teilnahmebedingungen
Bitte beachten sie auch die Hinweise in den Detailbeschreibungen!
Anmeldung
Sowohl
schriftliche Anmeldungen als auch Online-Anmeldungen sind verbindlich.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, von den Teilnahmebedingungen sowie von den Kursbedingungen
gemäss Ausschreibung Kenntnis genommen zu haben und diese zu
akzeptieren.
Die Teilnehmendenzahl einer Weiterbildungsveranstaltung
ist meistens beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs berücksichtigt. Abweichungen sind in den
Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Über Anmeldungen nach
Anmeldeschluss entscheidet die Kursleitung.
Preisangaben
Die für eine
Weiterbildungsveranstaltung anfallenden Kosten und die darin
enthaltenen Leistungen sind in der Weiterbildungsbeschreibung enthalten.
Durchführung
Wird eine minimale
Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht, behält sich die okaj zürich das Recht
vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Die angemeldeten Personen
werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung unterrichtet.
Änderungen und Anpassungen
Programmänderungen
sowie personelle Änderungen in einer Weiterbildungsveranstaltung
(Dozierende, Kursverantwortliche etc.) bleiben vorbehalten.
Die Weiterbildungskosten sind nach Erhalt der Bestätigung vor Kursbeginn zu bezahlen. Spezielle
Zahlungsbedingungen der einzelnen Weiterbildungsangebote bleiben vorbehalten.
Annullationsbedingungen
Bei Abmeldung nach Ablauf der verbindlichen Anmeldefrist wird der volle Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Abmeldung kann der/m Kursteilnehmer/in die Teilnahmegebühr erlassen werden, wenn sie/er für die ausgewählten Weiterbildung eine/n Ersatzteilnehmer/in bringt, die/der die übrigen durch die okaj zürich festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllt.
Versicherung
Für Schäden, die die Teilnehmenden während des Kurses durch das unsorgfältige Bedienen oder mutwilliges Zerstören (Sachbeschädigung) von Geräten oder Material verursachen, übernimmt die okaj zürich keine Haftung. Die Teilnehmenden sichern sich für den Schadenfall durch den Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung ab. Schäden der Mitarbeitenden der okaj zürich sind durch die vereinsinterne Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Bei Unfall oder Verletzung einzelner Teilnehmenden während der Zeit des Kurses kommt die private Kranken- oder Unfallversicherung oder die Privathaftpflicht-Versicherung jedes einzelnen Teilnehmenden persönlich auf. Die okaj zürich übernimmt im Fall von Unfall, Krankheit und Personenschaden keine Haftung.







































































